27. Oktober 2009

Rätselhaftes Deppenleerzeichen

Vor drei Jahren versuchte ich eine Regel zu finden, die erklären würde, wann ein Bindestrich und wann dagegen ein "Deppenleerzeichen" gesetzt wird. Leider fand ich keinerlei Logik hinter den gesichteten Beispielen und diagnostizierte, für die Deppenleerzeichensetzer sei Rechtschreibung eben Glückssache. Jetzt inspirierte mich ein Text aus dem Berlin-Magazin 030 (Ausgabe 22/2009, S.57) zum Aufstellen einer neuen Regel. Im Text heißt es zunächst ganz normal:
In einigen US-Bundesstaaten war...
worauf dann drei Deppenleerzeichen folgen:
Aber Obacht ostdeutsche Softeis Liebhaber, ...
... neben den Berliner Elektrohouse DJs...
... in kurzatmiger Twitter Mainier...
(Der Rechtschreibfehler in Manier ist nicht von mir.) Aber dann kommt's:
Die All-You-Can-Eat-Party-Portion kostet 5 Euro.
Deshalb der neueste Versuch einer Deppenleerzeichenregel: Die Anzahl der Bindestriche in einem Text darf sechs nicht überschreiten. Von der Haltbarkeit meiner Regel bin ich allerdings wenig überzeugt.

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